Jetzt die Verbands- und Jugendarbeit unterstützen.

Überweisung an:
ARI – Jugendverband der Armenier in Deutschland e.V.
IBAN: DE66 5109 0000 0002 1270 08
BIC: WIBADE5WXXX
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Spendenformular
Für Spenden bis 300 Euro (seit 2021) gelten vereinfachte Nachweispflichten. Spenden und Mitgliedsbeiträge trägst Du in der Anlage Sonderausgaben (ab Zeile 5) Deiner Steu­er­er­klä­rung ein. Damit der Sonderausgabenabzug greifen kann, gibt es eine Voraussetzung: Der Spender muss das Geld freiwillig geben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
Lass Dir für Deine Spende ab 300 Euro stets eine Quittung/Spendenbescheinigung geben. Belege musst Du grundsätzlich nicht mehr einreichen. Bewahre sie dennoch auf. Das Finanzamt kann nach ihnen verlangen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine, die ihre Arbeit der Kunst und Kultur widmen, kannst Du bis zu einer Höhe von 20 Prozent Deiner gesamten Einkünfte in der Steu­er­er­klä­rung sofort geltend machen (§ 10b EStG). Hast Du in einem Jahr besonders viel gespendet (welche den Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte übersteigen), kannst Du einen Teil sofort absetzen und den Rest als Spendenvortrag ins Folgejahr mitnehmen.

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