Immer wieder flammen die Kämpfe an der Grenze von Artsakh und vor allem auch an der Grenze von Armenien auf. Noch immer ist die Zukunft der Bewohner*innen der Region unklar. Obwohl der eigentliche „Krieg“ als beendet gilt, ist uns allen bewusst, dass die Region sich immer noch in einer unsicheren Situation befindet.

Wie in jeder Konfliktsituation leiden vulnerable Gruppen am meisten an diesen Umständen. In diesem Falle ist es besonders für Kinder schwer, da fundamentale Infrastrukturen weggebrochen sind wie Schulen und Jugendeinrichtungen.

Wir wollen hier ansetzen und den Start ermöglichen für eine nachhaltige Unterstützung der Kinder in Artsakh! In der Vergangenheit haben wir es schon mit eurer Hilfe geschafft, Musikschulen mit zahlreichen Instrumenten auszustatten – jetzt möchten wir eine optimale Förderung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten!

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner und Projektinitiator Ilias Uyar wollen wir 10 Kinder- und Jugendzentren in Artsakh eine finanzielle Starthilfe geben, damit Betreuer*innen engagiert werden können und somit eine optimale pädagogische Begleitung der Kinder gesichert sein kann. Gemeinsam können wir so nicht nur den Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche Bildung ermöglichen, sondern außerdem den Menschen in Artsakh eine berufliche Perspektive bieten. Allein 250€ im Monat können schon den Grundbedarf einer Schule für einen Monat decken.

Helft uns dabei, zu helfen und unterstützt unser Projekt mit einer Spende, egal wie klein oder groß sie auch sein mag. Jede Spende zählt!

Spendenformular
Für Spenden bis 300 Euro (seit 2021) gelten vereinfachte Nachweispflichten. Spenden und Mitgliedsbeiträge trägst Du in der Anlage Sonderausgaben (ab Zeile 5) Deiner Steu­er­er­klä­rung ein. Damit der Sonderausgabenabzug greifen kann, gibt es eine Voraussetzung: Der Spender muss das Geld freiwillig geben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
Lass Dir für Deine Spende ab 300 Euro stets eine Quittung/Spendenbescheinigung geben. Belege musst Du grundsätzlich nicht mehr einreichen. Bewahre sie dennoch auf. Das Finanzamt kann nach ihnen verlangen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine, die ihre Arbeit der Kunst und Kultur widmen, kannst Du bis zu einer Höhe von 20 Prozent Deiner gesamten Einkünfte in der Steu­er­er­klä­rung sofort geltend machen (§ 10b EStG). Hast Du in einem Jahr besonders viel gespendet (welche den Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte übersteigen), kannst Du einen Teil sofort absetzen und den Rest als Spendenvortrag ins Folgejahr mitnehmen.

Überweisung an:
ARI – Jugendverband der Armenier in Deutschland e.V.
IBAN: DE66 5109 0000 0002 1270 08
BIC: WIBADE5WXXX
Vwz.: Spende – dein Name, deine E-Mail-Adresse